Wer darf streiken?
Laut Grundgesetz §9 Abs.3 haben alle Beschäftigten das Recht sich an einem Streik zu beteiligen. Es besteht keine Pflicht Mitglied einer Gewerkschaft zu sein.
Es dürfen alle Beschäftigten streiken, die einen Arbeitsvertrag mit der Amper Kliniken AG haben. Leider sind Kolleg*innen der Tochtergesellschaften Helios Reinigung Bayern, Helios Logistik usw. davon ausgeschlossen. Man darf sich aber in seiner Freizeit, vor oder nach der Arbeit an Streikversammlungen beteiligen. Auch kann durch individuelles Arbeitsverhalten Solidarität signalisiert werden. Denn nur rechtlich sollen wir nicht zusammen gehören.
Worum geht es?
Aktuell finden die Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst statt. Die Amper Kliniken AG sind 2018 dem Kommunalen Arbeitgeberverband beigetreten und deshalb gilt bei uns der TVöD.
Unterbesetzung – Einsparung → Profitmaximierung
Wir kennen es alle. Das hat über die Jahre zugenommen und 2024 einen neuen Gipfel erreicht als die Abteilungen Patient*innenfahrdienst und Essensversorgung aufgelöst wurden. Das muss nun von vorher schon völlig überlasteten Stationsteams übernommen werden. In anderen Helios Kliniken müssen die Stationen auch schon schmutzige Betten putzen. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Jetzt muss ökonomischer Druck aufgebaut werden. Streik ist die Möglichkeit diesen Druck gemeinsam auszuüben.
Auszubildende
Nach Betriebsverfassungsgesetz §5 sind alle „Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten“. Auszubildende sind von den tariflichen Bedingungen betroffen und dürfen streiken. Es ist unzulässig Auszubildende zum Ausgleich streikender Kolleg*innen zu verpflichten. Wenn ihr alle streikt, sieht die Geschäftsführung was sie an euch haben.
Praktikant*innen und BufDi
Praktikant*innen und BufDi gelten ebenfalls als Arbeitnehmerinnen. Zwar werden Praktikant*innen für ihre Tätigkeit nicht bezahlt. Es zählt aber das bestehende Beschäftigungsverhältnis.
Anerkennung → Keine Pflicht zum Einspringen
Wenn du frei hast musst du nicht einspringen. Du musst nicht erreichbar sein, dich zurückmelden. Du bist in der Anerkennung, hast ein befristetes Visum und einen befristeten Arbeitsvertrag? Du darfst streiken! Du musst Vorgesetzten im Vorfeld nicht beantworten, ob du streiken gehst.
Drohungen
Während des Zeitraums eines Streiks ruht das Arbeitsverhältnis. Man kann nicht rechtlich belangt werden. Es kann dir nichts passieren. Melde Drohungen bei der Streikleitung.
Werde ich bezahlt?
Der Tag im Streik wird normalerweise nicht bezahlt. Gewerkschaftsmitglieder erhalten zum Ausgleich Streikgeld. Es gibt keine Minusstunden oder ähnliches.
Achtet auf die Notdienstvereinbarung, sprecht euch untereinander in den Teams ab, lasst euch nicht einschüchtern. Sorgen wir dafür, dass man uns ernst nimmt. Wir kriegen nur wofür wir kämpfen.