Illegale Finanzierung – Der Sparzwang – Das Kaputtsparen

Hat der Wahnsinn Methode? … Der Teilersatzneubau des Klinikum Bremen Mitte wird finanziert durch einen Kredit in Höhe von 320 Mio. Euro. Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz ist die Finanzierung von Investitionen (also auch der Klinikneubau in Mitte) Sache der Länder und Kommunen und dürfen nicht aus den laufenden Erlösen bezahlt werden. Auch das Bremer Krankenhausfinanzierungsgesetz sagt ganz klipp und klar aus, dass die Krankenkassen im Wesentlichen für die laufende medizinische Versorgung (das sog. operative Geschäft) und die Kommunen bzw. das Land für die Investitionen (also Instandhaltung, Neu- und Umbau) zuständig sind. Seit vielen Jahren aber erfüllen die Kommunen und Länder in Deutschland nicht mehr ihre gesetzlich vorgeschriebene Pflicht.

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