Die Beschäftigten des Klinikums Stuttgart erhalten ab dem 1. Mai 2010 einen Zuschlag von 30 Euro, falls sie an einem freien Tag zur Arbeit gerufen werden. Diese Regelung gilt nicht nur für Pflegekräfte, sondern auch für das Reinigungs- und Küchenpersonal, medizinisch-technische Assistenten (MTA) und andere. Ausgenommen sind nur die Ärzte und Verwaltungsangestellte. … Wir fordern den neugewählten Betriebsrat auf, ebenfalls für uns so eine Dienstvereinbarung mit der Klinikleitung bzw. mit der Gesundheit Nord abzuschließen. Allerdings sollte eigentlich so eine Dienstvereinbarung überflüssig sein, denn es gibt im Prinzip keine andere Alternative als den massiven Abbau der Pflegekräfte der letzten Jahre wieder rückgängig zu machen. Und wir fordern den Betriebsrat auf, Zahlen vorzulegen, wie viele Pflegekräfte in der Vergangenheit einspringen mussten.
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